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Trockenheit: Erhöhte Waldbrandgefahr in Düsseldorf

Schon eine achtlos weg geworfene Zigarettenkippe kann aktuell Wald, Wiesen und Böschungen entflammen. Darauf weisen Feuerwehr und Gartenamt der Landeshauptstadt hin. Allein im April ist es schon zu zehn Bränden auf Freiflächen gekommen.

Die Düsseldorfer Feuerwehr musste im April bereits zu einem Waldbrand ausrücken. Foto: pixelio.de/Christoph Ehleben

Bei den gegenwärtigen warmen Temperaturen und Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr, wie auch die Gefahr von unkontrollierten Feuern auf Wiesen, im Gebüsch und an Böschungen. Die Stadt mahnt deshalb zum vorsichtigen Umgang mit Feuer im Freien. Brandgefährlich sind in diesen Tagen achtlos weggeworfene Zigarettenkippen. Schon eine solche Kippe oder ein kleiner Funke reicht aus, um trockenes Laub oder Gras anzuzünden.
Aufgrund der anhaltend milden Temperaturen und konstanter Trockenheit
steigt die Wald- und Wiesenbrandgefahr in Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag auf die zweithöchste Warnstufe 4.

Allein im April kam es in Düsseldorf zu zehn Bränden auf Freiflächen. Betroffen waren neben Böschungen und Grünflächen, Laubhaufen sowie eine Waldfläche. In Gerresheim brannten am 10. April dieses Jahres 200 Quadratmeter Waldboden, den die Einsatzkräfte aber schnell löschen konnten. Zu Boden- oder Böschungsbränden rückten Einsatzfahrzeuge nach Urdenbach, Bilk, Kaiserswerth,Lierenfeld, Wittlaer, Itter, Flingern und Niederkassel aus. Die Brände wurden früh gemeldet und durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr größerer Schaden verhindert.

Die Feuerwehr warnt: Auch Lager- und Grillfeuer sind bei den derzeitigen
Witterungsverhältnissen erhebliche Gefahrenquellen. Kleine Funken
können bereits das trockene Gras und die Blüten schnell entflammen
lassen. Laut dem Landesforstgesetz ist das Anzünden von Feuer im Wald grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Liegewiesen und Waldspielplätze.
Grillen ist an diesen Orten ebenfalls nicht gestattet. Das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Bei Verstößen gegen diese Verbote drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

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