Personen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, haben noch drei Monate Zeit, ihren Führerschein umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2025. Nicht umgetauschte alte Führerscheine können dann mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden.
Hintergrund ist, dass EU-weit alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine schrittweise bis 2033 gegen neue, fälschungssichere Exemplare ausgetauscht werden müssen. Betroffen sind sowohl Papier- als auch Scheckkartenformate.
Wer noch einen Papierführerschein besitzt, kann den Antrag online unter service.duesseldorf.de/pflichtumtausch-fuer-fuehrerscheine stellen. Inhaberinnen und Inhaber von Führerscheinen im Kartenformat, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, können den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung unter termine.duesseldorf.de in der Führerscheinstelle oder in einem der elf Düsseldorfer Bürgerämter stellen.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde.
- Bei digitaler Einreichung wird außerdem eine Bilddatei der Unterschrift benötigt
Für den Umtausch ist weder eine erneute Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf dieser Frist erneuert werden. Dabei sind Name und Lichtbild zu aktualisieren.
Wer muss wann seinen Führerschein umtauschen?
Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins: Zunächst sind Führerscheine dran, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers. Wer 1971 oder später geboren wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19. Januar 2025 umtauschen. Zuvor waren stufenweise die Jahrgänge 1953 bis 1958, 1959 bis 1964 und 1965 bis 1970 an der Reihe.
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist auch vor dem Stichtag jederzeit möglich. Der Umtauschprozess endet am 19. Januar 2033. Bis dahin müssen Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2013 sowie sehr alte Führerscheine, deren Inhaber vor 1953 geboren wurden, umgetauscht werden.
Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine), werden nach dem Ausstellungsjahr umgetauscht:
Ausstellungsjahr: Umtauschfrist
- 1999 bis 2001: 19.01.2026
- 2002 bis 2004: 19.01.2027
- 2005 bis 2007: 19.01.2028
- 2008: 19.01.2029
- 2009: 19.01.2030
- 2010: 19.01.2031
- 2011: 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033




