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Brut- und Setzzeit in Düsseldorf: Rücksicht schützt Tiere

Die Natur braucht im Frühling besonderen Schutz.

Ein Schild mit der Aufschrift "Naturschutzgebiet"

In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gelten besondere Regeln, die von allen eingehalten werden sollten. (Foto: Mario Ohibsky/Pixabay)

Brut- und Setzzeit hat begonnen

Mit den ersten warmen Tagen füllen sich Düsseldorfs Parks und Wälder. Spaziergänger:innen und Radfahrer:innen nutzen die Natur zur Erholung. Gleichzeitig beginnt eine besonders sensible Phase für die Tierwelt. Die Brut- und Setzzeit hat eingesetzt.

Viele Wildtiere bringen jetzt ihren Nachwuchs zur Welt. Vögel bauen Nester und brüten. In dieser Zeit reagieren Tiere besonders empfindlich auf Störungen. Die Phase dauert in der Regel bis Juli, bei einigen Arten auch länger.

Natur ist Erholungsraum und Lebensraum 

Die Grünflächen der Stadt erfüllen eine doppelte Funktion. Sie dienen der Erholung und sind zugleich Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Besonders Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind dabei von großer Bedeutung. Sie bieten Rückzugsorte für empfindliche und teilweise gefährdete Arten.

Diese Gebiete sind an ihren Eingängen mit grün-weißen, dreieckigen Schildern gekennzeichnet. Auf ihnen steht „Landschaftsschutzgebiet“ oder „Naturschutzgebiet“. Ergänzende Hinweisschilder mit Piktogrammen und kurzen Texten erklären die wichtigsten Regeln. Vielen Besucherinnen und Besuchern sind diese Vorgaben jedoch nicht immer bekannt. Dadurch kommt es immer wieder zu unbeabsichtigten Verstößen.

Gerade in der Brut- und Setzzeit ist es entscheidend, diese Schutzräume zu respektieren. Sie sichern das Überleben zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und tragen zum Erhalt eines stabilen Ökosystems bei.

Rücksicht im Alltag schützt Tiere

Schon einfache Verhaltensweisen tragen zum Schutz der Natur bei. Wege sollten nicht verlassen werden, um Pflanzen und Tiere nicht zu stören. Landwirtschaftliche Flächen wie Äcker und Wiesen dürfen nicht betreten werden. Zudem hilft es, Abstand zu Wildtieren zu halten und Lärm zu vermeiden.

Picknicks sind grundsätzlich möglich. Offenes Feuer und Grillen sind jedoch in Schutzgebieten und Wäldern untersagt. Abfälle sollten wieder mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Hunde an die Leine

Besondere Verantwortung tragen Hundehalterinnen und Hundehalter. In Naturschutzgebieten gilt eine konsequente Leinenpflicht. Auch außerhalb müssen Hunde jederzeit kontrollierbar sein und in der Nähe ihrer Halterinnen und Halter bleiben.

Freilaufende Hunde gefährden vor allem bodenbrütende Vogelarten sowie Jungtiere wie Rehkitze. Diese liegen oft gut getarnt im Gras und verharren bei Gefahr reglos. Werden sie entdeckt, drohen Verletzungen oder die Mutter nimmt sie nicht mehr an. Auch Arten wie Feldlerche, Kiebitz, Fasan und Feldhase sind betroffen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zudem, Wildtiere zu stören.

Anreise und Parken

Viele Naturräume sind gut mit Bus und Bahn erreichbar. Wer mit dem Auto anreist, sollte ausgewiesene Parkplätze nutzen. Wildparken und das Befahren gesperrter Wege sind nicht erlaubt.

Verantwortung für die Natur

Ein achtsamer Umgang schützt Tiere und Pflanzen. Gleichzeitig bleibt die Natur als Erholungsraum erhalten. Rücksicht und klare Regeln ermöglichen ein Miteinander von Mensch und Tier.

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