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Wintereinbruch in Düsseldorf

Stadt gibt nützliche Tipps und Hinweise zum Verhalten bei Schnee und Eis.

Straße mit Schnee

Anlieger haben nach den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen, außerdem Zuwege zu Bushaltestelle oder Depotcontainer. (Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz)

Der kalendarische Winter ist zwar noch nicht ganz in Sicht, aber nach den aktuellen Wetterprognosen könnten auch in Düsseldorf die ersten Schneeflocken ihren Weg finden. Deshalb gibt die Stadt Düsseldorf nützliche Tipps und Hinweise, wie man sich bei winterlichem Wetter verhalten sollte.

Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Für den Verkehr, ob mit dem Auto, mit Bus und Bahn, mit dem Fahrrad oder zu Fuß, sind winterliche Witterungsverhältnisse eine Herausforderung. Für alle gilt daher die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, besonders gegenüber den jeweils schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen. Für Fahrten und Wege sollte immer mehr Zeit eingeplant werden und man sollte sich rechtzeitig über die Wetter- und Verkehrslage informieren. Für den motorisierten Verkehr und den öffentlichen Nahverkehr werden bei entsprechender Witterung - beginnend in den frühen Morgenstunden - alle wichtigen Hauptverkehrsstraßen geräumt und gestreut.

Mit dem Rad

Für den Radverkehr wird ein Hauptradwegenetz bei Eis und Schnee geräumt. Der Radwege-Winterdienstplan kann über die städtische Homepage www.maps.duesseldorf.de bequem von allen internetfähigen Endgeräten abgerufen werden. Er ist dort unter der Rubrik ► Kategorien und Themen ► Radwege und mehr ► Radverkehrsnetzplan ► Winterdienst Radwege zu finden. Die Räumung der Radwege beginnt gleichzeitig mit der Räumung der Hauptverkehrsstraßen. Bitte beachten: Auf Radwegen kann sich bei anhaltendem Schneefall nach der Räumung in kurzer Zeit wieder eine neue Schneedecke bilden. In Kreuzungsbereichen lässt es sich leider nicht ganz vermeiden, dass Schnee vom kreuzenden Verkehr auf den Radweg geschoben wird. An diesen Stellen sollte daher besonders vorausschauend und vorsichtig gefahren werden.

Zu Fuß

Wichtig für alle Anlieger: Sie sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen. Nach den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung müssen die Anlieger auf einer Breite von mindestens einem Meter Schnee und Eis räumen, gegebenenfalls auch den Zugang zu einer Bushaltestelle oder einem Depotcontainer. Die Pflicht besteht werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee ist bis 7:00 Uhr des folgenden Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr zu beseitigen.

Zum Streuen sollten nur abstumpfende Mittel verwendet werden. Für den „Hausgebrauch“ sind Sand, Granulat oder Splitt zur Glättebekämpfung bestens geeignet und daher die Mittel der Wahl. Besonders empfehlenswert sind Streumittel, die mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet sind.

Der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Salz schadet den Bäumen und darf auf keinen Fall auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen. Eine Ausnahme gilt nur für die Awista an besonderen Gefahrenstellen wie Fußgängerüberwegen. Zu den pflanzenschädigenden Salzen zählen nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch „alternative“ Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat, deren Einsatz auf Gehwegen ebenfalls verboten ist.

Wenn Sie Hilfe benötigen

Für mobilitätseingeschränkte Mitbürger:innen gibt es in Düsseldorf zahlreiche Serviceangebote, um im Notfall Besorgungen aller Art zu erledigen. Die Angebote und weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie unter www.duesseldorf.de/senioren/pflegebuero.html.

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