Nach Verhandlungen hat sich das Unternehmen im November mit dem Bundeskartellamt in einem Vergleich geeinigt, um ein gerichtliches Verfahren, das sich über einen längeren Zeitraum hingezogen hätte, zu vermeiden. Denn trotz einer gerichtlichen Klage der Stadtwerke Düsseldorf gegen eine Abmahnung wären die darin enthaltenen Rückzahlungsverpflichtungen vor Abschluss der gerichtlichen Einigung umzusetzen gewesen. Diese Auseinandersetzung hätte Zeit und Geld gekostet.
Mit dem Vergleich erkennen die Stadtwerke nicht die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe an, so ein Unternehmenssprecher. Man halte die Anschuldigung überhöhter Erdgaspreise nach wie vor nicht für gerechtfertigt.
Die Vereinbarung sieht zwei Rückzahlungen an die Erdgaskunden der Stadtwerke Düsseldorf in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent der Jahresrechnungen für 2008 und 2009 vor: Eine durchschnittliche Familie (jährlicher Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden) erhält eine Vergütung von 32 Euro (1,9 Prozent) für 2008 und 20 Euro (1,2 Prozent) für 2009 - ein üblicher Singlehaushalt (7.000 Kilowattstunden) 11,20 Euro (1,8 Prozent) für 2008 und 7 Euro (1 Prozent) für 2009. Diese erfolgt mit der Jahresendrechnung 2009.
Stadtwerke: Geld zurück nach Vergleich

Die Stadtwerke haben dem Vergleich mit dem Kartellamt zugestimmt. Foto: SWD



