Jeder Falschparker auf einem Behindertenparkplatz muss ein Verwarngeld von 35 Euro zahlen. Wird sein Wagen abgeschleppt, kommen weitere 200 Euro an Kosten dazu. Obwohl die Zahl der abgeschleppten Fahrzeuge gegenüber 2007 um 340 Fahrzeuge gesunken ist, mahnt Ordnungsdezernent Werner Leonhardt: "Das unberechtigte Parken ist gegenüber den behinderten Mitmenschen eine nicht hinnehmbare Gedanken- oder Rücksichtslosigkeit." Die Verkehrsüberwachung werde weiterhin ein besonderes Auge auf die Behindertenparkplätze haben, so Leonhardt.
Rücksichtslos oder gedankenlos...

Hier sollten nur diejenigen parken, die einen entsprechenden Ausweis haben. Foto: Pixelio.de/Querschnitt



