Gute Nachrichten für Eltern: Die finanzielle Belastung für die Kinderbetreuung
soll in der Landeshauptstadt Düsseldorf nach der Einführung des Kinderbildungsgesetzes "KiBiz" am 1. August 2008 nicht größer sein
als die derzeitigen Elternbeiträge. Für die meisten Familien wird es sogar
günstiger. Dies sieht eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung vor, die
am 6. März dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. Demnach sollen
auch die unteren Einkommensstufen noch weitere Beitragsreduzierungen
erhalten. Insgesamt gibt es ab Herbst sieben Einkommensgruppen.
Die Beiträge sind sozial gestaffelt. Und reichen je nach Einkommen der
Eltern und Umfang der wöchentlichen Betreuung – es kann zwischen 25,
35 und 45 Stunden gewählt werden – von gar keinem Beitrag bis maximal
300 Euro im Monat. Haushalte mit geringem Einkommen würden mit der Vorlage eines gültigen Düssel-Passes ohne weiteren Verwaltungsaufwand der untersten Einkommensstufe zugeordnet und wären damit beitragsfrei. Vorgesehen ist für diesen Personenkreis auch eine Ermäßigung beim Verpflegungsentgelt bei der Übermittagsbetreuung: Eltern mit geringem Einkommen erhalten Gutscheine, die sie im Kindergarten einlösen können und brauchen dann nur noch die Hälfte des Essensgeldes von derzeit 58 Euro im Monat zu bezahlen.
Das Kindergeld ist nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zum Einkommen hinzuzurechnen.Die Düsseldorfer Stadtverwaltung sieht darüber hinaus eine Vereinheitlichung der Geschwisterkindregelung vor. Demnach soll für öffentlichgeförderte Düsseldorfer Betreuungsangebote nur noch für das erste Kind der volle Beitrag gezahlt werden. Alle weiteren Kinder wären dann von Beiträgen befreit. Neu ist dabei außerdem, dass diese Regelung sowohl für Betreuungsangebote in Kindertagesstätten als auch für die Kindertagespflegeund die Schulkindbetreuung in der Offenen Ganztagsschule (Primarbereich) gilt. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder in Düsseldorf ihren Wohnsitz haben.
Für die Festsetzung der Elternbeiträge müssen der Stadt Düsseldorf Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Aufnahme- und Abmeldedaten sowie die vereinbarten Betreuungszeiten der Kinder mitgeteilt werden. Überdie durch "KiBiz" geänderten Beiträge für die Kinderbetreuung werdendie Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten zeitnah informiert.Ab 1. August erhalten sie dann auf der Grundlage der zukünftigen Satzungneue Bescheide.




