Für zwei im Sperrbezirk vom Ordnungs- und Servicedienst (OSD) erwischte Freier endeten diese Woche die Einsprüche gegen sie eingeleiteten
Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht mit einer Schlappe. Die Freier (48 und 41 Jahre alt) waren beide jeweils im Oktober 2007 durch Einsatzkräfte des OSD dabei beobachtet worden, wie sie verbotener Weise auf der Charlottenstraße Kontakt mit Damen vom dortigen illegalen Straßenstrich aufnahmen. Dem 48-jährigen Düsseldorfer nebst seinem Anwalt riet der Richter, seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 250 Euro plus Gebühren zurückzunehmen. Andernfalls sähe sich der Richter gezwungen, in der Sache anders, nämlich härter zu befinden. Diese nahezu kostenlose Rechtsberatung nahm der Betroffene an.
Bei dem 41-Jährigen aus Westfalen wurden seine persönlichen finanziellen
Verhältnisse berücksichtigt. Er muss "nur" 150 Euro an die Staatskasse
zahlen. Dafür, so der Richter, muss er aber die Hälfte der Verfahrenskosten
zahlen. Nach der Düsseldorfer Straßenordnung ist die Kontaktaufnahme von
Freiern zu Prostituierten im Sperrbezirk zwecks Vereinbarungen sexueller
Handlungen gegen Entgelt eine Ordnungswidrigkeit und kann mit
Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Erwischt im Sperrbezirk: Freier müssen zahlen

Symbolbild. Foto: Pixelio.de/Meister



