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Düsseldorfer Flughafen: Ersatzflächen für Flugzeug-Abstellpositionen

Das öffentliche Beteiligungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung des Projektes „Ersatzfläche Vorfeld West“ am Düsseldorfer Flughafen hat begonnen. Noch bis Ende des Monats läuft die einmonatige Auslegungsphase für den zweiten und dritten Bauabschnitt des Projektes, das Ersatzflächen für weggefallene Flugzeugpositionen schaffen soll.

 

Durch den Bau der Halle 7 für die Fluggesellschaft Air Berlin werden Ersatzflächen für Flugzeuge benötigt. Foto: Air Berlin

Im April 2008 waren durch den Bau der Flugzeughalle 7 im östlichen Bereich des Vorfeldes Abstellpositionen für Flugzeuge verloren gegangen. Umpositionierungen von Großraumflugzeugen und Frachtmaschinen werden zusätzlich erforderlich. Zudem berücksichtigt das Projekt den geplanten Bau eines weiteren Hangars, der Halle 11. Für insgesamt 14 Abstellpositionen soll somit im westlichen Vorfeldbereich Ersatz im Verhältnis 1:1 geschaffen werden. „Bei dem Projekt handelt es sich um keine kapazitätserweiternde Maßnahme, da sowohl die Gesamtzahl der Abstellpositionen als auch die Anzahl der genehmigten Flugzeugbewegungen unverändert bleibt“, betont Veronika Bappert, Leiterin der Abteilung Nachbarschaftsdialog und Immissionsschutz am Flughafen.

Der Flugverkehr und die Nutzung der Flugrouten bleiben durch die Verlagerung der Abstellpositionen unberührt. Auch die Nachtflugbeschränkungen sind hierdurch nicht betroffen.

Die drei Bauabschnitte des Projektes „Ersatzfläche Vorfeld West

Der erste Bauabschnitt des Vorhabens wurde bereits im Dezember 2009 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Diese Fläche von 61.300 Quadratmetern kann für bis zu acht Abstellpositionen genutzt werden – je nach Flugzeuggröße. Der erste Bauabschnitt konnte damals auch nach Prüfung der Stadt Düsseldorf als zuständige Untere Wasserbehörde (UWB) an das bestehende Entwässerungssystem angebunden werden. Für das Bauvorhaben stellte der Flughafen im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans Ausgleichsflächen bereit.

Im Rahmen des Projektes war zuvor umfangreich geprüft worden, wie sich die geplanten Veränderungen auf die Umwelt und die in der Nachbarschaft lebenden Menschen auswirken. Die Ergebnisse wurden dem zuständigen Ministerium vorgelegt, so zum Beispiel ein Bodenlärmgutachten und ökologische Gutachten. Das Ergebnis: „Die Veränderungen des Bodenlärms sind laut Gutachten nachweislich so gering, dass für die an den Flughafen angrenzende Wohnbebauung in Lohausen, Stockum oder Unterrath keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind“, so Veronika Bappert

Die Flughafen Düsseldorf GmbH stellte Mitte August 2008 für den zweiten und dritten Bauabschnitt (49.600 qm bzw. 31.200 qm) einen Planfeststellungsantrag beim Landesverkehrsministerium, da die UWB für diese geplanten Bauabschnitte die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens für erforderlich hielt. Daher empfahl das Verkehrsministerium als verfahrensführende Behörde auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.

Auch die neuesten Gutachten für das Planfeststellungsverfahren für den zweiten und dritten Bauabschnitt bestätigen nach Auffassung des Flughafens die Aussagen der Vorgängergutachten aus dem Jahr 2008. Zusätzlich sollten Erkenntnisse über eine mögliche Änderung der Geruchsbelastung gewonnen werden. Das Luftqualitätsgutachten des unabhängigen Ingenieurbüros Lohmeyer stellt fest, dass der Gesamtausstoß auch von geruchsbildenden Kohlenwasserstoffen aufgrund verbesserter Triebwerkstechnik in der Vergangenheit deutlich zurückgegangen ist, in den vergangenen 15 Jahren um knapp 70 Prozent. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Emissionen auf der Vorfeldfläche West nur gering sind, ist nicht mit einer spürbaren Änderung der Situation zu rechnen.

Die Planfeststellung für die Bauabschnitte 2 und 3

Während der zum Planfeststellungsverfahren gehörenden einmonatigen Auslegungsphase haben alle Bürger die Möglichkeit, Einsicht in sämtliche Unterlagen und eingeholte Gutachten zu nehmen. Bis zum 14. Oktober können die Bürger hierzu bei der Bezirksregierung Stellung nehmen.

Parallel zu der öffentlichen Auslegung im Bauverwaltungsamt der Stadt Düsseldorf (Brinckmannstraße 5) und in der Bezirksverwaltungsstelle/Stadtbezirk 5 im Rathaus Kaiserswerth (Kaiserwerther Markt 23) können die Unterlagen auch im Airport Bürgerbüro (Klaus-Bungert-Straße 8) eingesehen werden.

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