Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte ihn zur Zahlung einer Strafe von 2.700 Euro. Die Mitarbeiter des OSD hatten den 39-Jährigen auf der Charlottenstraße mit einer Prostituierten angetroffen und wollten ihn darauf kontrollieren. Doch anstatt sich zur Sache zu äußern, bot der Mann aus Sankt Augustin den Ordnungskräften Geld an, um als ertappter Freier im Sperrbezirk keinen Bußgeldbescheid nach Hause zu bekommen. Zuerst bot er 50, später sogar 100 Euro. Die Mitarbeiter lehnten ab, verfassten aber einen Bericht zu dem Vorfall. Das Amtsgericht wertete das Vorgehen des Mannes als Bestechung. Zu dem Bußgeld des Ordnungsamtes von 270 Euro, das er als Freier im Sperrbezirk zahlen muss, kommt nun noch die Strafe wegen Bestechung hinzu.
Düsseldorf: Geldstrafe nach Bestechungsversuch
Das Amtsgericht verurteile einen Mann, der im Sperrbezirk Kontakt zu einer Prostituierten hatte und bei der Kontrolle den städtischen Mitarbeitern Geld bot. Foto: pixelio.de/Thorben Wengert



