Die Umweltzone soll innerhalb folgender Straßenzüge eingerichtet werden: Völklinger Straße, Südring, Auf’m Hennekamp, Kruppstraße, Werdener Straße, Kettwiger Straße, Dorotheenstraße, Lindemannstraße, Brehmstraße, Grashofstraße, Heinrich-Ehrhardt-Straße, Johannstraße, Kennedydamm, Homberger Straße, Cecilienallee, Joseph-Beuys-Ufer und Rheinufertunnel, Völklinger Straße. Die genannten Straßen sind nicht Bestandteil der Umweltzone.
Maßgebend für diese Entscheidung ist für die Stadt die Ankündigung des Regierungspräsidenten, das für Maßnahmen im Straßenverkehr bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen
im Falle einer Verweigerung der Stadt durch eine Anordnung der Bezirksregierung zu ersetzen. "Wir hätten dann den Klageweg beschritten.
Dies hätte eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zur Folge gehabt. In der Sache selbst, nämlich der Einrichtung einer Umweltzone, hätte keine Veränderung mit sich gebracht. Dieses Hickhack wäre in der Öffentlichkeit wegen der Komplexität der unterschiedlichen Bewertungen der Maßnahme außerdem kaum vermittelbar gewesen. Daher stimme ich heute der Umweltzone zu, habe aber weiterhin große Bedenken, was ihren Sinn und die Umsetzung betrifft", so OB Elbers.
Darüber hinaus wären bei einer lang andauernden gerichtlichen Auseinandersetzung nachteilige Folgen bei der städtischen Bauleitplanung, bei Bauvorhaben in der Stadt und damit der Stadtentwicklung nicht auszuschließen gewesen. Der Oberbürgermeister fordert jedoch, dass vor dem Eintritt in die Stufe 4 des Luftreinhalteplans die tatsächliche Wirkung einer Umweltzone durch geeignete Messungen und Berechnungen überprüft wird. Bei der Stadt bestehen weiterhin wesentliche Zweifel an den in den im Luftreinhalteplan dargestellten Wirkungszusammenhängen der verkehrsbedingten Luftschadstoffe. So sind zum Beispiel die bisherigen Daten- und Berechnungsgrundlagen zur Feststellung der tatsächlichen Wirkung einer
Umweltzone und damit zur Entscheidung über weitergehende Maßnahmen
nicht ausreichend. "Fahrverbote für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen
sollen auf kommunaler Ebene lediglich Defizite und Versäumnisse geeigneter Maßnahmen und Pläne auf nationaler Ebene ersetzen", so der Oberbürgermeister.
Elbers spricht sich gegen die Einführung der Umweltzone bereits zum 1. Januar 2009 aus. Er fordert die Bezirksregierung auf, den Betroffenen und der Straßenverkehrsbehörde selbst genügend Zeit einzuräumen, sich auf die mit der Einrichtung einer Umweltzone verbundenen Einschränkungen beziehungsweise die reibungslose Erteilung vorgesehener Ausnahme- und Übergangsregelungen vorzubereiten. Insoweit wird dem Inkrafttreten einer Umweltzone für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) frühestens zum 1. April 2009 zugestimmt. Darüber hinaus wird eine Überprüfung der tatsächlichen Wirkung
dieser Maßnahme durch geeignete Messungen beziehungsweise Berechnungen vor Eintritt in die Stufe 4, das heißt der Erweiterung des Fahrverbotes auf Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette) zum 1. Januar 2011 vorausgesetzt.
Die in Deutschland eingerichteten Umweltzonen dürfen nur von Fahrzeugen
befahren werden, die über eine Plakette verfügen, die das Fahrzeug einer bestimmten Schadstoffklasse zuweist. Mit der beabsichtigen Festlegung einer Umweltzone für Düsseldorf werden nun auch die Autofahrer in der Landeshauptstadt bald Plaketten für ihre Fahrzeuge benötigen. Und hier bittet das Straßenverkehrsamt der Stadt Düsseldorf die Autofahrer nicht in Hektik zu verfallen. Wenn die Entscheidung über die Einrichtung der Umweltzone für Düsseldorf tatsächlich gefallen ist, will das Amt eine eigene Ausgabestelle für Plaketten und Ausnahmegenehmigungen einrichten. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von Anträgen zur Ausstellung der Plaketten derzeit noch Abstand zu nehmen. Das Straßenverkehrsamt schätzt, dass von den in Düsseldorf zugelassenen rund 300.000 Kraftfahrzeugen bereits ein Drittel eine Plakette hat. Davon wiederum hat die Stadt rund ein Drittel ausgestellt, der weitaus größere Teil hingegen wurde von privaten Dienstleistern (Werkstätten, TÜV,
Dekra) erteilt.
Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfolgt entsprechend des veröffentlichten Entwurfs des Luftreinhalteplans in vier Stufen: Maßnahmen der Stufe eins – wie zum Beispiel das Lkw-Durchgangsverbot für die Corneliusstraße – sind bereits umgesetzt. Maßnahmen der Stufe zwei - wie zum Beispiel die Erneuerung der Rheinbahnbusflotte befinden sich aktuell in der Umsetzung. Das Lkw-Routenkonzept wird zum Beispiel gesamtstädtisch bis zum 30. Juni 2009
weiterentwickelt. Neue Maßnahmen der Stufe drei, welche bis zum 31. Dezember 2009 eingeleitet beziehungsweise umgesetzt werden sollen, sind neben der Einrichtung einer Umweltzone Maßnahmen zur Verflüssigung und
Verstetigung des Verkehrsflusses, Fördermaßnahmen im Bereich des Radverkehrs sowie die Intensivierung der Straßenraumbegrünung. In dem Planentwurf der Bezirksregierung ist auch eine Stufe vier ab dem 1. Januar 2011 vorgesehen. Darin werden weitere Fahrzeuge (rote Plakette) mit einem Fahrverbot belegt.
Stadt stimmt Umweltzone trotz Bedenken zu

In Düsseldorf wird es ab 2009 eine Umweltzone geben - trotz Bedenken nicht nur von OB Elbers. Foto: GTÜ - Gesellschaft für Technische Überwachung